Zugänglichkeitserklärung

Die Stadtverwaltung Gliwice verpflichtet sich, ihre Webseite nach den Bestimmungen des polnischen Gesetzes über die Online-Zugänglichkeit von Webseiten und mobilen Applikationen der öffentlichen Einrichtungen zugänglich zu machen. Die Zugänglichkeitserklärung findet auf die Webseite Gliwice.eu/de Anwendung.

Datum der Publikation der Webseite: 2018-09-01

Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 2022-08-02

Die Webseite ist mit den Bestimmungen des polnischen Gesetzes über die Online-Zugänglichkeit von Webseiten und mobilen Applikationen der öffentlichen Einrichtungen.

Die Erklärung wurde am: 2020-02-24 erstellt.

Erklärung aktualisiert: 2023-02-01

Die Erklärung wurde aufgrund der Selbstbewertung erstellt, die von der öffentlichen Einrichtung durchgeführt wurde.

Auf der Webseite können Standard-Tastaturzeichen der Suchmaschine verwendet werden.

Rückmeldungen und Kontaktinformationen

Bei Problemen mit der Verfügbarkeit der Website kontaktieren Sie bitte Frau Małgorzata Kazek-Baranowska unter der Telefonnummer +48 32 238 55 44. Anträge auf Sicherstellung der Verfügbarkeit sind an die E-Mail-Adresse dostepnosc@um.gliwice.pl zu stellen. Der Leiter der Abteilung für Werbung und Soziale Kommunikation der Stadtverwaltung Gliwice ist für die Bearbeitung von Anmerkungen und Anträgen zuständig, Tel. +48 32 239 12 89.

Jeder hat das Recht, die Online-Zugänglichkeit einer Webseite, einer mobilen Applikation oder deren Bestandteils zu verlangen. Sie können auch verlangen, Informationen alternativ zugänglich zu machen, z. B. durch das Verlesen eines nicht online-zugänglichen Textes, die Beschreibung des Inhalts eines Filmes ohne Audiodeskription u. Ä. Der Antrag soll die Angaben zur antragstellenden Person enthalten und auf die betroffene Webseite bzw. mobile Applikation hinweisen sowie die Kontaktdaten enthalten. Sollte die antragstellende Person verlangen, Informationen alternativ zugänglich zu machen, hat sie auch zu bestimmen, wie diese Information in für sie bequemlicher Weise vorgestellt werden können. Öffentliche Einrichtung hat den Antrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Antragstellung zu bearbeiten. Ist die Einhaltung dieser Frist unmöglich, hat die öffentliche Einrichtung darüber zu benachrichtigen, wenn die Bearbeitung möglich ist, wobei die Frist nicht länger als 2 Monate ab Antragstellung sein kann. Sollte die Versicherung der Online-Zugänglichkeit unmöglich sein, kann die öffentliche Einrichtung eine alternative Methode des Zugangs zu Informationen vorschlagen. Falls die öffentliche Einrichtung es verweigert, den Antrag auf Sicherstellung der Zugänglichkeit oder einer alternativen Methode des Zugangs zu Informationen zu bearbeiten, kann der Antragstellende eine Beschwerde hinsichtlich der Online-Zugänglichkeit einer Webseite, einer mobilen Applikation oder deren Bestandteils einlegen. Nach Erschöpfung des oben beschriebenen Verfahrens können Sie auch einen Antrag beim Beauftragten für Bürgerrechte stellen.

Architektonische Zugänglichkeit

Stadtverwaltung Gliwice, Gebäude in der Straße Zwycięstwa 21

  1. Zugänglichkeit des Eingangs zum Gebäude und des Durchgangs durch Kontrollbereiche. Den Kunden stehen 3 Eingänge zur Verfügung:
  • von der Straße Zwycięstwa Straße (Haupteingang) - ebenerdig, automatisch öffnende Türen, die einen kollisionsfreien Zugang zum Gebäude ermöglichen; an der Fassade in der Nähe des Eingangs ist eine TOTUPOINT-Markierung installiert
  • von der Straße Wyszyńskiego - der Eingang ist nicht für Menschen mit körperlichen Behinderungen geeignet,
  • von der Doncaster-Grünanlage – er hat eine Rollstuhlrampe, Türen, die sich automatisch öffnen und einen kollisionsfreien Zugang zum Gebäude ermöglichen.

Die Hauptinformation (Rezeption) befindet sich gegenüber dem Eingang von der Straße Zwycięstwa (Haupteingang) und ist ohne architektonische Barrieren zugänglich. Das Gebäude ist mit Warn- und Leitstreifen ausgestattet. Es gibt keine Kontrollbereiche im Gebäude.

  1. Zugänglichkeit von Korridoren, Treppen und Aufzügen. Rollstuhlfahrer haben Zugang zu allen Korridoren und Räumen auf jeder Etage. Das Gebäude verfügt über drei Aufzüge, die alle für Behinderte angepasst sind. Auf jeder Etage befindet sich eine Toilette für Behinderte. Der Aufzug von der Doncaster-Grünanlage erreicht nur den 4. Stock (es ist möglich, mit einem Rollstuhl zu einem anderen Aufzug zu fahren und den 5. Stock ohne architektonische Barrieren zu erreichen). Der Anfang und das Ende aller Treppenlauf sind hervorgehoben worden.
  2. Beschreibung von Anpassungen, z.B. Rampen, Plattformen, Sprachinformationen, Induktionsschleifen.
  • Eine Rampe wurde für Rollstühle von der Seite der Doncaster-Grünanlage benutzt.
  • In Aufzügen wurden Beschriftungen in Brailleschrift verwendet.
  • Informationen zur Raumaufteilung im Gebäude werden in visueller und mündlicher Form gegeben (Informationstafeln, Mitarbeiter der Informationsstelle am Haupteingang von der Straße Zwycięstwa, Sicherheitspersonal an jedem Eingang des Gebäudes).
  • Alle Zimmer haben konvexe Markierungen mit der Zimmernummer.
  • Eine Induktionsschleife ist am Hauptinformationsschalter im Kundendienstbüro installiert.
  • Das Gebäude ist mit Evakuierungsstühlen für Treppen ausgestattet.
  • Das Gebäude ist mit einer elektronischen TOTUPOINT-Markierung versehen.
  1. Informationen über den Ort und die Art der Nutzung von Parkplätzen für behinderte Menschen. Vor dem Gebäude befinden sich 4 Parkplätze für Behinderte (2 auf der Straße Wyszyńskiego, 2 auf der Straße Wybrzeże Wojska Polskiego).
  2. Informationen über das Recht auf Zugang mit einem Assistenzhund und zu den möglichen begründeten Einschränkungen. Man kann das Gebäude und all seine Räumlichkeiten mit einem Assistenzhund und einem Leithund betreten.
  3. Informationen zur Möglichkeit der Verwendung eines Gebärdensprachdolmetschers vor Ort oder online. Man kann einen Dolmetscher für polnische Gebärdensprache im Gebäude einsetzen (Frau Irena Kopczyk, Telefon 32 239 11 09, E-Mail boi@um.gliwice.pl). Der Dienst steht während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Dienst ist kostenlos.

Stadtverwaltung Gliwice, Gebäude in der Straße Jasna 31A

  1. Zugänglichkeit des Eingangs zum Gebäude und des Durchgangs durch Kontrollbereiche. Den Kunden stehen zwei Eingänge zur Verfügung: von der Straße Jasna und vom Parkplatz. Der Haupteingang verfügt über eine Auffahrt, während der Eingang vom Parkplatz eine ebenerdig zugängliche Plattform für Behinderte aufweist - beide Eingänge ermöglichen den Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Das Gebäude ist mit Warn- und Leitstreifen ausgestattet. Es gibt im Gebäude keine Kontrollbereiche.
  2. Zugänglichkeit von Korridoren, Treppen und Aufzügen. Rollstuhlfahrer haben Zugang zu allen Korridoren und Räumen auf jeder Etage. Auf jeder Etage befindet sich eine Toilette für Behinderte. Konvexe Markierungen auf den Treppenhandläufen (am Anfang und am Ende des Handlaufs) geben die Stockwerksnummer an.
  3. Beschreibung von Anpassungen, z.B. Rampen, Plattformen, Sprachinformationen, Induktionsschleifen.
  • Es gibt im Gebäude eine Plattform für behinderte Menschen – von Parkplatzseite aus.
  • Vom Haupteingang aus gibt es eine Rampe für Rollstühle.
  •  Informationen zur Raumaufteilung im Gebäude werden in visueller und mündlicher Form gegeben (Informationstafeln, ein Mitarbeiter des Korrespondenzbüros, das sich am Haupteingang von der Straße Jasna befindet, ein Sicherheitsmann, der am Haupteingang des Gebäudes zur Verfügung steht).
  • Alle Zimmer haben konvexe Markierungen mit der Zimmernummer.
  • Eine Induktionsschleife ist am Hauptinformationsschalter im Kundendienstbüro installiert.
  • Das Gebäude ist mit Evakuierungsstühlen für Treppen ausgestattet.
  • Das Gebäude ist mit einer elektronischen TOTUPOINT-Markierung versehen.
  1. Informationen über den Ort und die Art der Nutzung von Parkplätzen für behinderte Menschen. Vor dem Gebäude befinden sich 5 Parkplätze für Behinderte (drei auf dem Innenparkplatz und zwei in der Nähe des Haupteingangs).
  2. Informationen über das Recht auf Zugang mit dem Assistenzhund und zu den möglichen begründeten Einschränkungen. Man kann das Gebäude und all seine Räumlichkeiten mit einem Assistenzhund und einem Leithund betreten.
  3. Informationen zur Möglichkeit der Verwendung eines Gebärdensprachdolmetschers vor Ort oder online. Man kann einen Dolmetscher für polnische Gebärdensprache im Gebäude einsetzen, nachdem Sie diesen Dienst im Voraus bestellen (Telefon 32 239 11 09, E-Mail boi@um.gliwice.pl). Der Dienst steht während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Dienst ist kostenlos.

Stadtverwaltung Gliwice, Rathausgebäude am Marktplatz

  1. Zugänglichkeit des Eingangs zum Gebäude und des Durchgangs durch Kontrollbereiche. Es gibt einen Eingang zum Gebäude, der sich im Erdgeschoss befindet. Das Gebäude ist mit Warn- und Leitstreifen ausgestattet. Es gibt keine Kontrollbereiche im Gebäude.
  2. Zugänglichkeit von Korridoren, Treppen und Aufzügen. Alle Korridore und Räume im Erdgeschoss und in den Stockwerken 1 und 2 sind für Rollstuhlfahrer zugänglich. Eine Behindertentoilette befindet sich im Erdgeschoss und in den Stockwerken 1 und 2. Im Gebäude gibt es eine Plattform für Behinderte (sie erreicht nicht die dritte Etage). Die Zugänglichkeit des dritten Stockwerks wird durch die Unterstützung eines diensthabenden Sicherheitsmitarbeiters im Gebäude gewährleistet. Konvexe Markierungen auf den Treppenhandläufen (am Anfang und am Ende des Handlaufs) geben die Stockwerksnummer an.
  3. Beschreibung von Anpassungen, z.B. Rampen, Plattformen, Sprachinformationen, Induktionsschleifen.
  • Visuelle Informationen zur Raumaufteilung sind im Gebäude verfügbar. Keine taktilen/sprachlichen Informationen - dies ist nur durch die Unterstützung eines Mitarbeiters der Behörde erhältlich, Telefon 32 239 12 52 E-Mail or@um.gliwice.pl. Informationen zur Raumaufteilung im Gebäude werden visuell und sprachlich vermittelt (Informationstafeln, Sicherheitspersonal in der Haupthalle am Eingang des Gebäudes).
  • Im Gebäude werden keine Geräte oder keine anderen technischen Mittel verwendet, um Menschen mit Hörschäden zu bedienen. Die Zugänglichkeit wird durch die Unterstützung eines diensthabenden Sicherheitsbeamten im Gebäude sichergestellt.
  • Das Gebäude ist mit Evakuierungsstühlen für Treppen ausgestattet.
  1. Informationen über den Ort und die Art der Nutzung von Parkplätzen für behinderte Menschen. Es gibt keine Parkplätze in der Nähe des Gebäudes. Die Zugänglichkeit wird nur durch den Zugang zum Gebäude von den Parkplätzen in den an den Marktplatz angrenzenden Straßen aus gewährleistet (die nächsten 3 Behindertenplätze befinden sich auf dem Platz Inwalidów Wojennych - etwa 150 Meter vom Rathaus entfernt).
  2. Informationen über das Recht auf Zugang mit einem Assistenzhund und zu den möglichen begründeten Einschränkungen. Man kann das Gebäude und all seine Räumlichkeiten mit einem Assistenzhund und einem Leithund betreten.
  3. Informationen zur Möglichkeit der Verwendung eines Gebärdensprachdolmetschers vor Ort oder online. Man kann einen Dolmetscher für polnische Gebärdensprache im Gebäude einsetzen, nachdem Sie diesen Dienst im Voraus bestellen (Telefon 32 239 11 09, E-Mail boi@um.gliwice.pl). Der Dienst steht während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Dienst ist kostenlos.

Stadtverwaltung Gliwice, Gebäude in der Straße Bolesława Śmiałego.

  1. Zugänglichkeit des Eingangs zum Gebäude und des Durchgangs durch Kontrollbereiche. Ins Gebäude führt ein Eingang mit Treppen, es gibt eine Rollstuhlrampe. Es sind im Gebäude keine Kontrollbereiche vorhanden.
  2. Zugänglichkeit von Korridoren, Treppen und Aufzügen. Für Rollstuhlfahrer stehen der Korridor und ein Büroraum zur Verfügung. Die Stadtverwaltung nimmt nur das Erdgeschoss des Gebäudes ein. Es gibt keine Toilette für behinderte Menschen.
  3. Beschreibung von Anpassungen, z.B. Rampen, Plattformen, Sprachinformationen, Induktionsschleifen
  • Am Eingang befindet sich eine Rollstuhlrampe.
  • Visuelle Informationen zur Raumaufteilung sind im Gebäude verfügbar. Informationen zur Raumaufteilung im Gebäude werden in visueller und mündlicher Form gegeben (Informationstafeln, ein Mitarbeiter an der Rezeption, die sich am Haupteingang des Gebäudes befindet).
  • Im Gebäude werden keine Geräte oder keine anderen technischen Mittel verwendet, um Menschen mit Hörschäden zu bedienen. Die Zugänglichkeit wird durch die Unterstützung eines Mitarbeiters der Behörde gewährleistet, der Aufgaben im Betriebsarchiv wahrnimmt, Telefon 32 330 20 92, E-Mail or@um.gliwice.pl.
  1. Informationen über den Ort und die Art der Nutzung von Parkplätzen für behinderte Menschen. Es gibt 1 Parkplatz für Behinderte (links vom Eingang zum Gebäude, am Gebäudeflügel).
  2. Informationen über das Recht auf Zugang mit einem Assistenzhund und zu den möglichen begründeten Einschränkungen. Man kann das Gebäude und den Büroraum mit einem Assistenzhund und einem Leithund betreten.
  3. Informationen zur Möglichkeit der Verwendung eines Gebärdensprachdolmetschers vor Ort oder online. Man kann einen Dolmetscher für polnische Gebärdensprache im Gebäude einsetzen, nachdem Sie diesen Dienst im Voraus bestellen (Telefon 32 239 11 09, E-Mail boi@um.gliwice.pl). Der Dienst steht während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Dienst ist kostenlos.

Stadtverwaltung Gliwice, Gebäude in der Straße Fredry

  1. Zugänglichkeit des Eingangs zum Gebäude und des Durchgangs durch Kontrollbereiche. Ins Gebäude führt ein Eingang mit Treppen. Der Eingang ist für Menschen mit körperlichen Behinderungen nicht geeignet. Die Zugänglichkeit wird durch die Unterstützung eines Mitarbeiters der Behörde gewährleistet. Der Dienst für Menschen mit körperlichen Behinderungen im Rollstuhl erfolgt nach Vereinbarung mit einer entsprechenden Organisationseinheit der Abteilung für Eigentümeraufsicht, Telefon 32 270 55 72, E-Mail: na@um.gliwice.pl, Abteilung Internes Audit, Telefon: 32 233 85 40, E-Mail: aud@um.gliwice.pl. Es gibt im Gebäude keine Kontrollbereiche.
  2. Zugänglichkeit von Korridoren, Treppen und Aufzügen. Für Rollstuhlfahrer sind nicht alle Korridore und Räume auf jedem Stockwerk zugänglich. Es gibt im Gebäude keine Aufzüge. Die Büroräume befinden sich im 1. und 2. Stock. Keine Toiletten für behinderte Menschen. Die Zugänglichkeit wird durch die Unterstützung eines Mitarbeiters der Behörde gewährleistet, Kontaktdaten der Abteilung für Eigentümeraufsicht, Telefon 32 270 55 72, E-Mail: na@um.gliwice.pl, der Abteilung Internes Audit Telefon: 32 233 85 40, E-Mail: aud@um.gliwice.pl.
  3. Beschreibung von Anpassungen, z.B. Rampen, Plattformen, Sprachinformationen, Induktionsschleifen. Es gibt im Gebäude keine Geräte oder keine anderen technischen Mittel für die Bedienung von hörgeschädigten Menschen. Es gibt keine visuellen/taktilen/sprachlichen Informationen über die Anordnung der Räume. Die Zugänglichkeit wird durch die Unterstützung eines Mitarbeiters der Behörde gewährleistet, Kontaktdaten der Abteilung für Eigentümeraufsicht, Telefon 32 270 55 72, E-Mail: na@um.gliwice.pl, für die Abteilung Internes Audit Telefon: 32 233 85 40, E-Mail: aud@um.gliwice.pl.
  4. Informationen über den Ort und die Art der Nutzung von Parkplätzen für behinderte Menschen. Es gibt keine Parkplätze für Behinderte vor dem Gebäude. Die Zugänglichkeit wird durch die Unterstützung eines Mitarbeiters der Behörde gewährleistet, Kontaktdaten der Abteilung für Eigentümeraufsicht, Telefon 32 270 55 72, E-Mail: na@um.gliwice.pl, der Abteilung Internes Audit Telefon: 32 233 85 40, E-Mail: aud@um.gliwice.pl.
  5. Informationen über das Recht auf Zugang mit einem Assistenzhund und zu den möglichen begründeten Einschränkungen. Man kann das Gebäude und all seine Räumlichkeiten mit einem Assistenzhund und einem Leithund betreten.
  6. Informationen zur Möglichkeit der Verwendung eines Gebärdensprachdolmetschers vor Ort oder online. Man kann einen Dolmetscher für polnische Gebärdensprache im Gebäude einsetzen, nachdem Sie diesen Dienst im Voraus bestellen (Telefon: 32 239 11 09, E-Mail: boi@um.gliwice.pl). Der Dienst steht während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Dienst ist kostenlos.