Der Stadtrat

Der Stadtrat ist ein gesetzgebendes Organ, das zugleich eine Entscheidungs- und Kontrollfunktion inne hat. Die Amtszeit des Stadtrates beträgt jeweils
vier Jahre, die Mitglieder des Rates werden im Rahmen von allgemeinen Wahlen von den Einwohnern der Stadt Gleiwitz gewählt.

Der Stadtrat von Gleiwitz zählt 25 Mitglieder. Im Rahmen seiner Sitzungen entscheidet das Organ über die wichtigsten Angelegenheiten im Bereich des
effektiven Funktionierens der Stadt.

Telefonnummern des Büros des Stadtrates: 32- 238-54-27, 32- 238-54-28